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                   Missetäter & Halunken

 

                                                         auch in unserer Familie

 

 

 

         1659 Montags den 5 7 bris ist wegen des entwichenen Niclauß Böhmen zu Geüberg verhörth wor-den

 

Barbara Wendel Metzgers Haußfraw zu Geüberg sagt uff Handtrew ahn Aydtsstatt auß, das als sie zwischen Johannis und Margaretha negst ? verwichen zu des Niclauß Böhmen Hauß kommen und zu dem Fenster eingesehen, in Meinung die Frau zu bitten ihre etwas Saltz von Neckhergemündt mit zu bringen laßen, und in dem Hineinsehen hette sie wahr genommen das Niclauß Böhm von seinem Döchterlein vom Bett geschwindt außgestanden, S. V. die Hoßen zugemacht und zur Thür hinauß und Stiegen hinuff gelauffen, und das Döchterlein so entblößt gelegen sich in zwischen zugedeckht, worüber er gleich wid weg gange und weitters nit gese-hen, auch ob er würckhlich etwas begangen sie nit wißen khönte, nachgehets als des Niclauß Böhmen Fraw wid von Neckargemünd heimkommen, sey sie zu ihr Barbara gangen und ge-fragt was von ihren Mann geschehen hette, sie zur Antworth geben sie hette nichts gesehen, doch entlichen und langem Anhalten, sie ihr gesagt was sie gesehen hette, darauff die Fraw angefangen und erzehlet wie ihr Döchterlein ihr gesagt, daß ihr Mann es gezwungen S V Leiß zusuchen und entlich in das Bett getragen hette, darauf sie auch gebetten nichts dauon zusa-gen, damit das Mägdlein nicht zuschanden gemacht würde, habe auch weitters gesagt das das Mägdlein erzehlet, das Niclauß Böhm als er wid von d Stiegen herund kommen, zu dem Mägdlein angefangen, ach wie ist d(er) Teüffel ein Schelm wie reitzt er dem Menschen zu, ietzt muß ich von meinen armen Kindern vorgehend darff nimmer hirher kommen, darauf sagende behüt euch Gott haußet so gut als ihr khönnet, ich komme mein Lebtag nit mehr auch darauf fortgangen endet darmit ihre Aussag.

 

Hierauff ist sein Nikolaus Böhmen Döchterlein Anna Christina von ohngefehr 14 Jahren ver-hört worden

 

Sagdt das als ihre Mutter nacher Neckargemünd gangen, wehre ihr Vatter ahn sie gerathen das sie ihme solte S V Leiß suchen und alß sie das gethan und bey ihne vor d(er) Thür gesäßen hette er zu ihr angefangen, sollte mit ihme hineingehen er wold ihr waß thun, und als sie sich deßen geweigert habe ers hinein getragen da sie ihme doch wid(er) entlofen, darauf er ihr wid(er) zugesetzet, und gesagt sie sollte ihme Leiß suchen, od(er) er wollte sie so und so zu-richten, entlichen sie wid(er) auß Forcht vor ihme beygangen und ihme wid(er) S V anfangen Leiß suchen, worauf er sie abermahls in d(er) Mitt angegriffen und mit Gewalt in das Bett in die Stuben getragen, und als sie anfengen schreyen er ihne den Mundt mit der eine Handt zu-halten und getrewet er wollte ihre den Halß abschneiden und ein Bein auß dem Leib reißen, wo sie nit seines Willens lebe, und auch was sie es von ihme sage, und  als er sie entblößet auch auff die Bein gekniet d(a)s sie sich nit erwehren sollte können, seye des Wendel Metz-gers Haußfraw vor d(as) Fenster kommen, darauf er sie wid(er) erlaßen und zur Thür hinauß und die Stiegen hinauff gangen und hette aber noch nichts gethan gehapt und als er wid(er) herund kommen noch ine Par Hoßen angezogen, das Gelt genommen und fortgang und gesagt haußt so gut als ihr khent ich sehe mein Lebtag nit mehr. Sagt auch weitters das er doch seithero wid(er) etlich etlich mahl nächtlicher weil kommen, und d(a)s einmahl der entwiche-ne Metzger von Rohrbach mit ihme geweßen, sagt auch das ihre Stiefschwester zu Neckar-gemünd ihre gesagdt, daß die Mutter ihre sagdtm d(a)s ihr Vatter und d(er) ermelte Metzger d(a)s verlohrne Pferdt zu Bammental gestollen, und dan das allezeit wan eß abendt worden. seith iht Vatter weggangen die Mutter sie und die anderen Kinder alle Abendt schlaffen ge-zwungen und eingespert hette

 

Verhörung d Mutter als Nikolaus Böhmen Hf.

 

sagt als sie nacher Neckhergemündt gangen und wid(er) heimkomen hette ihre d(a)s Mägdlein weinent geclagt wie bereits von ihme oben außgesagdt worden und das er seithero zu ihr kommen und begehrt sie sollte sich fertig machen und ihre Sachen durch eine Spuhr biß uf Ladenburg führen laßen, fütters sie es wollents bis in Ostergrundt da er ein Gut gekaufft, wie aber d(a)s Dorff genandt sie nit sagen khönte, bringen wollten, als sie dan auch selbsten mit ihme ahn dem Orth geweßen, köne auch nit sagen waß Herrschafft es seye, des verlohrne Pferdt zu Bammental betrf. hette er zwar nit sondern d(er) Metzger von Rohrbach genommen, wehr aber darbey geweßen und d(a)s Pferd helffen nacher Hanaw verkauffen, und d(a)s er ihre alle Zeit uf Leib und Leben getrawet, wo sie etwas von ihme außsagen würde. ob er son-sten etwas weitters gethan od(er) nit seye ihre nit wissendt, und d(a)s sie die Kind schlaffen gezwungen. habe sie auß Forcht vor ihme wohl thun müeßen

 

Bericht ahn d(a)s Oberambt

 

Hochgl. Herrn auß d(er) Beylage beliebe denenselben grgl. zuersehen waß wegen Nikolaus Böhmen zu balten nach vorgehabten That mit dem Magdlein durchgangen, aber vor etlichen Tagen sich wid(er) umb zu besagten Geüberg nachtlicher aber heimlicher Weiß eingefunden, darauff ich nach eingenohmener Nachricht ein par Roth vom Außschuß dahin commandirt ihne handfest zumachen, alß er nit im Hauß geweßen, undt ferner ufgewartet ist biß es ganz finster worden seye er endtlich kommen darauff sie ihne also baldten angefallen, ob er Ge-fangner sein wollte, habe er ia gesprochen, und under deßen ehe zusammen kommen, wid(er) entsprungen darüber geweßene Forstknecht nach ihme Fewer geben aber fehlgeschossen dar-bey. ist also in d(er) Finster wid(er) dauon kommen und daß, aber weilen man ihne nit haben können, habe ich die Fraw und Döchterlein hierher führen laßen und in etwas examiniret, bitte also umb Verhaltungsbescheidt, was hier nun weitters zuthun sein möchte dan umb dießer Gegendt aller Enden d(a)s Einbrechen und Stehlen sehr beclagt wirdt, wie dan dießen Tagen wid(er) ein Pferdt zu Schathaußen genommen worden

 

Datum Dilßperg den 5. 7 bris 1659

 

Dienstags den 6. Septembris 1659

 

abermahliger Bericht wegen des entwichenen Nikolaus Böhmen

S Hochgl, Herrn Oberamptleuth

 

Waß mir heutiges Tages von Schultheißen zu Geüberg wegen des entwichenen Nikolaus Böhmen von Bericht inkommen, belieben Eüer Hochadl. Betrf. und E. E. auß seinen hier bey-liegenden Originae Schreiben grgl. zuersehen, wan nun darauff alßbalten dem Magdlein bey-kommente Sachen, gezeiget eß aber vorgeben daß eß sein Lebtag nit gesehen, nachgehents aber als ich die Mutter auch beykommen laßen und sie gefragdt das daß Magdlein solche Sa-chen von (von ihrer Frawen von Heydelberg da sie gedient nemblichen) des Englichen Mundtkochs am Berg Meister Gorge Haußfrawen, da sie gedient gebracht hette, worüber ich es abermahlen in Praesent d(er) Mutter vorgefordert da es erstlich gesagt, die Fraw habs ihme geschenckht, nachgehents aber daß es selbsten genommen hette also daß eine Hartneckhigkeit bey ihnen verführt würdt, da sie ubrigens nichts gestendig sein wollen, ob aber dieße Sachen ahn ermelten Orth genommen word khönte man ohne Maßgebung daselbsten leicht vernem-men und wie man sich also weitters zuuerhalten, auch ob ihme nicht ahn des Orth  Larr ? daß Gut gekaufft haben solle nachzuschickhen und zuerforschen ich abermahls grgl. Verhaltungs Bescheidt erwartte, bis zu Erlangung darff ich die Fraw und des Magdlein doch iedes Abson-derlich in einer Stuben verwahrt haltrn welches Gerichtl. berichten, und anbey dieselbe in Schutz des allerrechtig zu deren gnchl. aber mich bester Maßen befehlen sollen verbleibe

 

Dilßperg d. 6. 7 brs 1659

 

Meiner Hochgl. Herren

 

Copia Schreibens vom Schultheißen zu Geüberg

 

Edler p. ich hab das Korn auß des Böhmen Hauß gethan, und darneben gefunden, das Wachs, ein Hafen mit Keeß so ist ein Birne (Biene) zu Reilßheim  gestollen wor(en). und auch Keeß daselbst(en). So schickh ich euch 9 kleine Knöpfflein und 12 Sückh klein und groß, ob es gute Pärlein sein, weiß ich nit, wie zu sehen, auch etlich Schnür, obs gestohlen ist worden weiß ich nit. Der Herr wolle sie auch examiniren nach meines Sohns Ketten, Dat(um) Geüberg den 6 ten dießes Monats 9 bris A(nn)o 1659

 

Abermahliger Bericht wegen Niclauß Böhmen zu Geüberg

 

S Hochgl. Herrn Oberambtleuth

 

Hierbey liegent Sub. Lit. tt (?) belieben dieselbe gngl. zu ersehen, waß Schultheiß zu Geüberg abermahls wegen des entwichnen Niclauß Böhmen berichtet. Wan nun auch ohne dießen vernommen das er sich underschiedtlich in dem Bistumb Speyer sehe(n) laß(en). Alß habe solches zu dem Ende in Zeiten berichten wollen, damit (iedoch ohne Diensten Maßgebung) etwan einem hochlöbl. Oberambt(en) gngl. belieben möchten derentwegen ahn den Bischoffl(ichen) Speyerischen Ambtman zu Rottenburg od(er) wohl gantz ahn das Oberampt zu Bruchßal zu schreiben und zu ersuchen, das doch dasselbe in dem Bistumb wollte verkünden laß(en), alß wie er angetroffen werden sollte, alßbalte(n) arrestlichen angehalt(en) würde nicht weniger es nöttig wehre zeiten solches in all Ämbtern disseit Rheins zu publicir(en). Dan wo dießem Unheil nit bey zeiten gesteüert eß endtlich übel außschlagen dörffte maß(en) eß verlauten will d(a)z ihrer etliche zusammen halten sollen, doch stelle alles zu eines hochlöbl(ichen) Oberanbts gngl Verordnung und ich verbleibe negst böttlicher Empfellung

 

Dilßperg d(en) 22. 9 bris 1659

 

Copia Schreibens vom Schultheißen zu Geüberg

 

Niclauß Böhm d(er) hat sich zu Rawenberg zwa Nacht bey dem Schultheißen ufgehalt(en), d(er) Schultheiß vermeint er seye gar ein redtlicher Mann, und ihne zwo Nacht in seinem Pferdtstall liegen laß(en), daselbsten des Junckher Bettendörffers Pferdt besehen, und den Knecht gefragt welches d(a)z beste sey, über das d(er) Bettendorffer od(er) sein Fraw solches vernommen und seiner gewahr worden, und er sich widumb fortgemacht, aber d(er) Junckher seine Leuth zu Rawenberg gewarnth ihne gefänglich anzugreiffen wan er sich mehr sehen lößt. Kein besser Mittel wan d(er) Keller zu Rottenberg solches in seinem Gebiet bestelt, so wirdt er baldt ufgefang(en) werden den 19. dießes Monats 1659

Lucas Metzger Schultheiß zu Geüberg

 

Ohngefehr vor 8 Tagen ist Böhm zu Süntzheim geweß(en) und den Satler überredet d(a)z er ihme 5 bz hat vorgestreckht, vorgegeben er habe Ochßen gekaufft und sich so gar verzerth.

 

Nochmaliger Bericht

 

S Hochgl. Herrn Oberambtleuth.

 

Jnweilen ein hießiger Soldat der in Verrichtung nacher Newstatt zugehen zugehen verlaub verschickht gehapt, mich wahrhafft berichtet, das als er vor 8 Tagen  über Rhein d(en) entwichene Niclauß Böhm sambt dem Metzger von Rohrbach geweßner Barbierer zu Nußloch, und einem langen jungen Kerl welches muthmaßlich d(er)einige ist d(er) droben underm Junckher Gemingen seiner Frawen den Halß abgeschnitt(en) mit ihme hinüber gefahren seyen, zu dem Soldaten sagende d(a)z er sein Lebtag nit mehr in die Pfalz kommen (wollte) sondern zu d(er) Lafertischen Armee gehe und sich underhalten laß(en) wollte. Alß khönte nit und(er)laß(en) mich gngl. Bescheidts zu erhohlen waß mit d(er) Frawen und Döchterlein anfangen, ob selbige noch ferner zu examinir(en), und in Verwahrung länger halten, od(er) wid(er) ledig laß(en) solle weilen ihre Lebensmittel zu deme sie sonsten noch 3 Kind hat, schlecht seindt

 

Dilßperg den 27. 7 bris 1659

 

M. H. Herren

 

Nochmahliger Bericht wegen Niclauß Behmen

 

Hochgl Herrn Oberamptsleuthe,

 

Ob ich wohl, gleich (einem hochlöbl. oberen) in meinem letzen Schreiben unterm 27 ten dieses  Bericht gethan der gänzlichen Meinung gewesen, es hätte der flüchtige Niclaß Böhm sich mitt seiner bey sich gahabten leichtfertigen Gesellschaft, seinem Vorgebens nach, zu der französischen Armeè begeben (habe) so vernehme jedoch diesen Abendt vom Schultheissen von Gewbergen annoch, daß Gegentheil, alß daß er sich jezundt zu Benßheim finden solle, undt inliegendes zerrissenes Schreiben, unterm Schein, alß ob es ein anderer von Baßell geschrieben habe, nacher Gewbergen geschickt, wie meine hochgd. Herrn auß beygelegtem sowohl deß Schultheissen, alß auch selbigem zerrissenen Schreibens zu ersehen, sich wollen greßgl ? belieben lassen. Wann dann den Umbständen nach wohl zu muthmassen, daß er es ist, weil sein nach Heidelb(erg) abgeschickhter Botte, welcher deß Forstknechts von Gewbergen seiner Frawen daß Schreiben in Heidelb(erg) zustellen wollen (selbiges zu überbringen), undt alß er von ihr vernohmen, waß es vor ein Gesell, selbiges zu forderst zerrissen, undt auff ihre gethane Nachfrag gesagt, es seye ein langer Man, habe eine Platte auff dem Kopff, seine Fraw auch nach deme ich sie scharff vorgehabt, von niemandten der seines Nahmens (od(er) der Freundtschafft) undt zu Basell wohnhafft wehre, wissen will. Alß habe es einem hochlöbl. Obern Ampt zu berichten nicht underlassen sollen, dieselbe damitt göttliches Schuzes empfehlendt, mit Verbleibung

 

M. L. Herrn etc.

 

Dilsperg den 30 ten 9 bris 1659

 

Copia Schreibens vom Schultheiß zu Gewbergh

 

Ehrnuester großgd Herr Amtmann euch kürzlich zu berichten, wie d(a)z Niclaß Behm zu Bensheim ist, undt ein falschen Brieff geschickt, alß hette ihme Hannß Behm sein Bruder nach Gewbergh geschrieben, er Nickell Behm od(er seine Fruw, soltten Freittag zu ihm nach Benßh(eim) kommen, wie in diesen 3. Stücke Brieff zu sehen, dieser Brieff ist von einem fembden Mann nach Heidelb(er)g kommen, alß der Mann vernohmen, daß er ein solcher Gesell ist hatt er diesen Brieff z(e)rrissen, der Mann gefragt worden, wie der Manne zu Bensheim sehe, er gesagt es seye ein großer Mann, undt habe eine Blatte auff dem Kopff, dieser Brieff der zu rissen, ist heutte Freittagm ungefehr umb 2. Uhr, nach Gewbergh bracht worden. Darnach wirdt sich der Herr Amptman wissen zuver halten. Zu Benßh(eim) ins Hirschwirthshauß, soll er sein, Datum Gewbergh den 30 ten 9 bris 1659

 

Niclaß hatt eine Blatten auff seinem Kopff

P. S.  dieser außgetrettene Behm wirdt zu Benßh(eim) biß morgl Sambstag umb den Mittag, darnach will er wied(er) hinwegh, solches nach dem zugesigeten Brieff erst angezeigt word(en)

 

Lucas Metzger Schultheiß zu Gewb(erg)

 

Copia des zerrissenen Schreibens

 

Dieser Brieff Keuhbergh Nicklus Beme, er soll kommen nach Bendheim, er od(er) sein frau gewieslich morgens, dieses du ich dir zu wissen Hanns Birm von Basell, weil ich dich so lang nit gesehen hebm so mücht ich dich einmal sejen, d(ich) oder dien Frau, so will ich dann diener wartten biß Freitagm Datum Bensem dann ich habe notliech mit euch zu reden, ihr möchte nit underlassen gott befohlen

 

Dieser Brief zu komen Nicklaus Bemme in Gaiberg

 

Dienstags d(en) 4. 8 bris 1659

 

Seindt abermahls uff Oberambtlichem Befelch Niclauß Böhmen Haußfrau und Döchterlein examinirt worden mit Antrohung des Thurms und Scharffrichters, und haben iedoch im geringstens nichts weitters als hievornen albereits einuerleibt gestehen wollen seindt also darauff dem Befelch gemeß wid erlaßen, dießes Mägdlein in ein Statt od(er) Stättlein zuuerdingen, sich und die übrigen Kind aber mit d(er) Gemeindt Geüberg ufrecht, fromb und verträglich zu halten uferlegt worden welche also nachzukommen er mit Handtrew ahn wahren Aydtsstatt ahngelobt und versprochen Actum ut Sapria Oberamppt

 

Akte GLA 61/5459 Amtsprotokolle Dilsberg 13.04.1660:

Uf Freutag den 13 Aprilis Anno 1660

 ~~NB 1660_1.jpg

Seindt uff ergangner g(nä)d(ig)ster Herrschaft und Ober Ambtlichem Befelch, wegen deß zu Gaüberg entwichnen, und ietzo zu Gießen in Hessen in Hafft folgenden Niclaus Böhmen die in dem Directorio daselbsten benambsten und in diesem Ambt Dilsperg befindtlichen Zeugen nach Anleittung überschickhter Interogatoria Generalia, Praeliminaria et Specialia (auch an-dern darbey ..... übersandten Beylagen) in Abwesenheit Herrn Ambtmans durch mich un-derschriebenern, ein ied od(er) iede, (ver)mittels vorhero prasticten leiblichen Juraments und genugsamber Erinderung und Wahrung Meinaydts (absonderlich ....) abgehöret, und deren Deposition hernach volgendt (ver)zeichnet worden.

 

(durchgestrichen: heut dato den 1? Aprilis 1660 seindt nachfolgendte Zeugen vermittelst becklichen Aydts über nachfolgente Fragstuckh gehört worden)

 

1. Zeug uf die Generalias

 

1. Barbara wehre ihr Nahm Wendel Metzigers Hausfrau ist in d(er) Schatzung von 150 fl an-gelegt ihres Alters bey 30 Jahren

 

2. hette keine Feindtschafft uff ihne iemahls gehabt. möchte wünsche das es ihm wohl genge

 

ad Praliminaria ante Articulos

 

1. häte sich nicht allerdings am besten (ver)halten dan er vor etlichen Jahren einen Wagen beraubt, die Kette dauon dem Juden (ver)kaufft, wie er dan deßwegen effentlich gestrafft worden. Sonsten im übrigen sich (ver)träglich mit den Leutthen gehalten und fleißig ge-schafft, ehe er entwichen

 

2. Wehre nach gemeinen Lauff hir zugangen, das d(er) eine bößes d(er) ander gutes von ihme geredet, doch hette man nit wohl gutes von ihme reden könen, weil er sich sonsten in ein und andere Laster gestürzt.

 

3. Sagt nein sondern mann hette ihn wegen seiner Arbeit wie obgemelt gerne gehabt und be-halten wann er sich nur nit also selbst ins Unglück gesetzet.

 

Act Specialia

 

Art: 1. 2. 3. 4. 5. Wehre ieder mäniglich in Handt dieser alhir bekandt, also zu sein, doch im 3. Art: daß d(ie) Kindter so sein eigen 4. seindt

 

Art: 6. seye wegen ihrer Elteste und sein Böhmen Stieffdochter nacher Neckargemünd zu Barthel Posten zuuerdingen gangen. Sie die Zeugin aber hette vermeint dieselbe noch zu tref-fen das sie ihr Saltz mitbring sollte

 

Art: 7. Das habe er nit selbst nachgehendts erst von N: Böhmen Hausfrau gehört

 

Art: 8. Wisse ihres Theils auch nichts, als waß nachgehendts in das Gemein dauon geredet worden

 

Art 17. sagt als sie in d(er) Meinung dahin gangen, wie oben ged(achtes) Saltz bringen zu laßen  und .... ......lich zum Fenster hinein gesehen, dies anfangs wegen d(er) Strallen von der Sonnen nit clarlich und sich(er) sehen können, hette doch aigentlich währgenommen daß er Niclauß Böhm seine Hoßen zugemacht, und d(a)ß Mägdlein Anna Christina entblöst auf dem Bett geleg(en) darüber er alßbaldt als erschrockhen zur Thür hinauß gelauffen nachgehendts er d(ie) Zeugin geruffen, was sie wolte. Sie geantworttet sie habe gemeinet die Gevatterin soll noch da sein und ihr Saltz mitbringen, darauf er wid(er) von ihr und die Stiegen hinauf: sie aber als auch erschrockhen wid(er) hinweg gangen

 

Art 18. Ja er wehre hefftig erschrockhen, wie er dan in dem Schreckhen die Hoßen auch nicht gantz in d(er) Stuben zugemacht, sondern noch so allweil zugleich mit den Händen gehalten

 

Art 52. Wieste sie anderst nichts, als das er sich so lang er zu Geüberg gewohnt, bey seiner Frawen Susanna und 4 Kindern mit Nahmen Anna Christina, Marx, Hannß Thoma und Wen-del welches ...... d(er) Zeugin Mann auß d(er) Tauff gehoben, gehalten, und von keiner ande-ren die er geheurath haben sollte, gehört ausser waß seith er entwichen dannen spargirt wor-den.

 

Art 53. Von diesem hette sie wed(er) Wissenschafft, noch Meinung zugeben, außer waß in erstged(achten) Art. angezeigt

 

Art. 54. Wießte ihres Theils nichts gewießes zu nomminiren, aber daß Geschrey, Forcht und Schreckhen, so von Inheimischen alß Frembden, wehre sehr groß und wid mäniglich bekandt geweßen. Außer das er d(er) Sag nach Hannß Friedrich Ziegler zu Bammenthal mit Hilf des Metzgers von Rohrbach nächtlicher weil ein Pferdt gestohlen, auch von ....... Bienen und Keeß so daselbsten eben in solcher Nacht gestohlen worden, ob aber ers od(er) andern gethan sie nit wiss khönte. Doch habe man etwas Wachs und Keeß in sein des Beclagten Hauß ge-funden, so den Argwohn geben, das ers auch gethan habe; alß weiters ihr aber diese vorge-setzt Articel nichts äussert als erlaß(en) und Silentium ufferlegt worden.

 

Nota. hier solt Christina Niclaus Böhmen Dochter stehen so Folio 26. und 27 folgt als 2 ter Zeug

 

3. Zeug oder Zeugin Niclaus Böhmen Hausfrau

 

Uf die Generalia

 

1. heiße Susanna mit ihrem Nahmen etlich 50 Jahr alte so nichts als kleine Kind in ihrm Ver-mogen

2. hette keine Feindtschafft wed ihm, alß waß ietzo nach begangnen Lastern der nattürliche Eiffer mit sich brächte

 

Praliminaria ante Articulos

 

1. 2 et 3. sagt ihres Theils könne sie dergleichen von nichts sagen als wie aus ....... aller Orthen zugescheh(ener) Pflege d(as) der eine (thun) geren d(er) and(ere) aber ungern sehe auch d(er) eine wohl d(er) and(ere) übel rede

 

Act Specialia

 

Art. 1 et 2. mäniglich genugsamb offenbahr, das es also beschaffen

 

Art. 2 et 3. Affirmiert, und das sie dieselbige seye (durchgestrichen: und 4. ten ihne erzielte Kind deren Nahmen bey vorigen Zeugen gedacht, bey sich hette: auch noch eine Dochter vom vorigen Mann zu Neckargemünd dienen)

 

Art. 4. Affirmiert als eingangs bey der Generalia auch ged(achten)

 

Art. 5. Affirmiert doch die Jahr Zahl ohngefehrlich beim halten, Jahr uff od ab

 

Art. 6. sagdt wehre auß freyem mit ihrer ersten Ehe Dochter nit von ihne geheißen nacher Gemündten gangen und selbige alda (ver)diengt in welchem Monat sie nit behalten hette (Am Rand steht: .... sies alle Zeit zu ........ pflegte)

 

Art. 7. 8. Könne hieruon weil sie nit in heimisch, sondern wie gedl: zu Neckargemünd gewe-ßen, anderster nit wiss als des ihrs die Dochter alß sie nacher Hauß kommen als weinent ge-clagt habe

 

Nota ist hier noch wegen des 3 ten Art: einzuschreiben nöttig gewesen alß volgt

(in selbigen Dorff [Anmerkung: steht am Rand und nicht ganz klar, wo das hin gehört]) wie ihr Vatter Valtin Schulzens von Louburg bey Zerbst geheißen hette ihne Niclauß Böhmen vor ohngefehr 20 Jahren als Lamboy im Gülcher Landt geschlagen worden in einem Dorff negst Coblentz geheürath, aber des Dorffs Nahmen nicht mehr wiest (?) und als sie d(er) Pfarrer in d(er) Faßnacht Wochen geweßen nicht einsegnen wollen, das sie einen Schein bey dem Offi-cial in Coblentz hohlen müssen. Und wehre sie dazu mahl noch so ledig geweßen. Das sie zwar keiner Ehe Mann, aber einen nahmens Johannes Lampertus einen Italiäner Wachtmeister under d(er) Reütterey geweßen gehabt der sie in d(er) Tugendt (ver)führte, das er sie wolte ehelichen, aber nicht gethan, von welchem sie noch eine Dochter hette, habe solchen auch alle Zeit als ihren Mann geachtet und gehalten, wie auch ihne nimmermehr verlassen, wan nicht ihre die Zeittung (!) kommen |: als sie in ged(achtem) Lamboyschen Treffen von einand zer-strewet worden :| als wehre er Todt geblieben, dan sie schon in die acht Jahr mitenand ge-haußt gehabt, nachgehends aber, da es sich nit befunden das er Todt blieben, wehre er selb-sten zu Kochem an d Mußel zu ihr kommen, als ihr Mann Niclauß Böhm vor d(er) Thrir ge-sessen und habe ihnen beiden Glückh zurn Heürath gewünscht habe ietzo noch 4. Kind von ihme Niclauß Böhmen erzielt bey ihre im Leben.

 ~~NB 1660_2.jpg

Art 21. Affirmiert

 

Art 22. Affirmiert und als das Pferdt bey Nacht aber ohne sonderliches Einbrechen gestollen: wardt nacher Hanaw (ver)kaufft worden, des Pferdtes Herr aber ist (ein Bawer) wegen seines Vermögens von mittelmäßig Nahrung

 

Art 23. 24. sagt ja seye also geschehen

 

Art: 25. sagt, hette ihr anderst nicht (ver)botten, alß das sie ihne nit (ver)rathen solle, das so nachtlich weil in das Haus kommen.

 

Art: 30. Weilen das Schreiben (ver)rissen worden und ihr nicht zuhanden kommen, wieste sie dauon auch nichts als was von anderen Leüthen gesagt würde.

 

Art: 52. Gleich obigem habe sie keine aigentliche Wissenschaft dauon, als das es die Leüthe also außsagen

 

Art: 53. habe hierinnen keine Ordnung zu geben allein waß das (Recht und seine beweißliche Thaten) mit sich bringen man ihretwegen gar wohl vollziehen möge

 

Weitters ihre über vorgesetzte Puncten nichts bewust, also erlaßen und Silentium uferlegt worden

 

7. ter nach diesem Ambt aber 4 ter Zeuge uff die

 

Generalia

 

1. Heiße Lucas Metzger, Schulthes zu Geüberg seines Alters bey etlich und 70 Jahr. Ist in der Schatzung angelegt vor 350 f.

 

2. Hette wegen seiner Persohn keine Feindtschafft gegen ihne, wünschte ihme da er 100: weil von hier wehre und thete nichts übels nach und ging ihm wohl

 

ad Praliminaria ante Articulos

 

1. Diese gute Zeugnis könne nicht wohl gegeben werden weil er sich vorhero schon mit Dieb-stal (ver)griffen sonsten aber das er fleißig geschafft

 

2. wüßte von keinem Haß und Neidt, möchte sich zwar nit fehlen das bißweillen mehr als geschehen, von ihme außgeschrien worden, in dessen aber doch nicht alles ohne Ursach

 

3.sagt nein, sondern da als er die Ketten vor dießem gestohlen, er ihme selbsten wid beyge-holffen, hette auch dißmahlen wan möglich gewest wehre, seine Sach wid verschwigen helf-fen, umb seiner fleißigen Arbeit willen, und das sie ihne gerne ahn dem Orth haben mögen, wan er sich nur wohl gehalten hette

 

Ad Specialia

 

Art 1. 2. das er nit allein Burger zu Geüberg und Sergeant im Ausschuß, sondern des abgewi-chen 59 ten Jahres Burgermeister geweßen

 

Art 3. nicht allein seines Wissens ein Eheweib und d(ie) andern 4. Kind von ihme Niclaus Böhme und auch noch eine Dochter von vorigem Mann (als sie vorgeben) erziehlt, im Leben hette

 

Art. 4 Affirmiert

 

Art. 5 Affirmiert

 

Art 6. seye mit ihrer ersten Ehe Dochter nacher Neckargemünd gangen zuuerding aber nit im September sondern noch ahn d(er) Erndtzeit, da man zu Geüberg noch Korn im Waldt (!) ge-schnitten

 

Art 21. Affirmiert und noch darzu zu desto mehrer Becräfftigung das er einer Parthey so ihne gepaßt, nächtlicher weil wid(er) und den Händen entgangen

 

Art 50. nicht allein wahr das es angeschlag(en) worden sondern ist etlicher Orthen noch ange-schlagen zufinden, auß ....... weilen allenthalben Forcht und großes Geschrey geweßen waß aber mit d(er) That hin und her aigentlich geschehen er nit wissen khöndte

 

Art 51: nach d mäniglichen Aussag hat er in benambsten benachbarten Orthen wegen ange-schlagnen Patents nit wohl mehr sehen laß(en) od(er) zuerkennen geben mögen, und dahero ums maßlichen sich deßwegen und halten laßen

 

Art 52: wüeste sich seines Theils nichts gewisses zu besinnen ausser seith er entwichen, man sagte er habe ein ander Frau genommen

 

Art 53:  Dießes wehre ein Punct da er keine Ordnung zu geben hette, er auch als in erstgemel-ten Art: gedl: kein Gewißheit von 2. genommen Weibes habe

 

Art 54: d beschehene Bericht gehe in nicht an, deßwegen er auch darnach nicht gefraget

 

Art 55: wüeste wohl das man ihme aller Orthen mit Reüttern und Fußgängern, so von ge-worbnem Volckh als Außschüßern ufgepast und uf ihne gestreifft worden, aber seines Theils mehr nit als ein mahl wieste, das er ihne wissentlich und Handen bekommen, nemblichen das erste Mahl als man angefangen uf ihne zu streiffen, zu Geüberg bey seinen Hauß, als oben Art: 21 bereits Meldung geschehen, und das die volgendte Nacht als die Gemeindt beysamen in seinem Hauß geweßen, seine Magd in die Stub geloffen kommen und geschrien d(er) Böhm stehe vor d(er) Thür, als er aber hinauß gelauffen niemandt etwas gesehen. Weitters ihme uff dieße vorgesagten Puncten nichts wissendt. gleich andern erlaß(en) und Silentium ufferlegt worden.

 

8. ter aber alhier abgehörter 5. ter Zeug

 

Uf die Generalia

 

1. Catharina wehre ihr Nahme, ohngefehr 45 jährigen Alters, sonsten Hans Wendel Muschel-bach, Forstknecht zu Geüberg Haußfraw in Vermögen anderst nichts alß deß Herrn Besol-dung, außer etwas wenig Vieh und Haußrath

 

2. Hette niemahls einige Feindtschafft ehe er entwichen von ihme gehabt, seithero aber, als sie gehöret das er ihrem Mann sollte das Leben zu nehmen getrewet haben, und wegen anderer seiner begangnen Laster khönte nit sie nit leugnen, das nicht d(er) natürliche Euffer bey ihr wehr, und solche Laster andern zu abschewlichen Exempel abgestrafft zu werden hören möchte

 

Praliminaria ante Articulos

 

1. Hette sich zwar etwas verträglich gehalten und fleißig geschafft, wehr sonsten nit ällerdings im besten Beruff geweßen wie er dan ein mahl nach umb Ketten stellens wegen offenlich ge-strafft worden.

 

2. Wehre nicht ohne das vill auß Haß von ihme geredet werden, alleine solchen Haß hette er sich mit seinen Entweichen und bößen Stuckh verursacht

 

3. Nein werde derentwegen nicht gehaßet worden sondern man hette ihne gerne haben mögen wann er nicht entwichen und einige Laster angestelt hette, wegen fleißigen Arbeitens

 

Act Specialia

 

1. 2. Art: wehr in mäniglich dießer alhir bekandt, das er ein Gemeinßman zu Geüberg in d(er) Churpfaltz und auch ein Sergeant im Außschuß geweßen

 

3 Art: Ja er habe ein Eheweib und 4 Kind, deren Nahmen bey den ersten und 2 ten Zeug ge-meldet worden auß noch eine Stieffdochter die zu Neckhergemündten dient

 

4 und 5. Art: seye beides also, doch d(a)s Mägdtleins Alter nach dem ansehen al, die eigentli-che Gewißheit sie nit wissen könte

 

6 Ar: Sagte Jah wehr dahin gangen, und alß er vernommen ihr Elteste aber sein Beclagten Stieffdochter verdingt

 

21 Artic: Sagt Ja: wie es ihr die Kinder erzehlet, und zum Wahrzeichen daß das kleinst Knä-bel allezeit gesagt, es hette auß seines Vatters Schüssel gessen

 

22 Ar: Hette eß anderst nicht als von gemeinen Geschrey, und wie ihr Mann neben andern selbsten uf die Spur kommen

 

30 Art: Ja wehre durch einen Mann zue Heydelberg am Berg ein Brieff gebracht worden waß Inhalts aber ihr ohnbekandt seye außer wie sie nachgehents wie von dem Mann gehört

 

31 Art: Sagt Ja, hette es in einer ihrer Schwiger Hauß die zu Heydelberg am Berg wie erst berichts wohnt, gebracht, nach dem er aber vernommen waß Niclauß Böhm angestellet, sol-chen verrissen, worüber er ihne bestraff, er sollte den Brieff dem Schultheißen zu Geüberg gelieffert haben, darauff d(er) Bott gesagt sie solte die Stückhe aufheben und hintragen so er auhc gethan nd dem Schultheißen die Stückhen gebracht

 

32 Art: Sagt ja verhielte sich in allem also

 

33 Art: Wieste sich dießes nichts zu entsinnen, das er einmahl dauon gehöret weiters ihre über dißen vorgesetzte Art: nit bekandt wehr. Also gleich den andern erlaßen und Silentium ufer-legt worden

 

2. ter Zeug od(er) Zeugin

 

Generalia und Praeliminaria hebe ohnöttig geacht weitleuffig zu befragen, weil Anna Christi-na Niclauß Böhmen leiblich Kindt ist sondern nur ad Specialia gangen

 

Art 1. 2.: ist mäniglich bekandt

 

Art: 3: Ist wahr, und seindt d(ie) Kinder nit nur drey sondern vierhre als Anna Christina, Marx Andreas, Hannß Thomas und Wendel, alle von einen Vatter und Mutter und ausser dießen noch eine Stieffdochter von d(er) Mutter vorig Mann, nahmens Anna Magdalena, so die ietzo zu Neckhergemündt dient

 

Art: 4. et 5. sovill ihr Wissens, wehre es alßo

 

Art: 6. Sagt ia hette sie hinein geschickht, ihre Stieffschwester zuuerdingen wehre aber nit Marckht geweßen

 

Art: 7. 8. 9. Affirmiert. deßgleichen auch Art: 10

 

Art: 11. 12. 13. 14. Affirmiert

 

Art: 15. Sagt auch also geschehen zu sein, doch nit das er gesagt, das er ihre den Halß ab-schneiden sondern wan sies der Mutter sagen werde, er ihre auf das eine Bein stehen, und das ander außerm Leib reißen wollte

 

Art: 16. Wahr und gestendig von Worth zu Worth, aber weiters im geringsten nichts weder des Vatters Blöße gesehen (noch) gefiehlet, od(er) etwas weiters ahn ihrem Leib applicirt. od(er) actionirt zu haben gestendig sein will, sondern also gleich sie d(er) Vater so hart ange-packht und den Mundt zugedruckht gehapt, des Wendel Metzgers Fraw vor das Fenster kom-men und ihr Vatter aller Geschwindt wid aufgefahren wehre

 

Art: 17. Ist albereit und ersten erwehnet, und wan gedl. Wendel Metzgers Fraw nit sobalt kommen wehre sie sich nit mehr erwehren können. als sie sich dan schon nit mehr wehren kündt

 

Art: 18. Affirmiert und darzu das er gesagt hette ho ho als er höhrte d(a)s Fenster uf gesehen

 

Art: 19, Affirmiert das alles also geschehen

 

Art: 20. Deponirt, hette P: Beclagter gesagt nun ? will ich weg, haußet so gut ihrs khent, ich will Geüberg mein Lebtag mit Augen nit mehr sehen

 

Art: 21. Affirmiert

 

Art: 22. Affirmiert. wollte weitters als obgesetzt nichts wissen, ist also nach deme ich sie we-gen d(er) umgendt scharpff ermahnet und auch auß Gottes (mit Außlegung des Aydts und Meinaydts) Worts erindert und nach lenge zugesprochen, erlassen und Silentium uferlegt worden

 

(unterzeichnet) Friedrich Casimir Müller interimo Centgraff pp

 

Bericht S Hochgel. Herrn:

 

Was Ihro Churfrdtl: unßere gedstr Herrschafft, uff des Herrn General Wachtmeisters von Gernhaußen Gouverneurs zu Gißen ahn d(a)s Hochlöbl. Oberambt gt: und dannen hero das-selbe ahn mich, wegen Verhörung etlicher Zeugen, deß zu Geüberg entwichnen und ietzo zu besagten Gießen in Haff(t) sitzenden Niclauß Böhmen grgl: befohlen, das habe wohl empfan-gen und verstanden auch nicht undlaßen solches also werckhstellig zumachen dem Centgraf-fen alsobalten zu notificiren der dan auch darinnen verfahren, wie auß hierbey liegendem Extr. Prothocol, nit mehren gngl: zu ersehen welches neben Remittirung d beyverwahrten Acta Diensts ohne erhalten und negst bottlicher Empfellung verbelben wollen

 

Meiner Hochg. Herrn Oberambtleuthe

 

Datum 14 Aprilis 1660